EU-Zulassung & Regulierung von Insektiziden – Recht & Verfahren einfach erklärt

Diese Seite erläutert ausführlich die rechtlichen Grundlagen zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PPPs) in der EU nach Verordnung (EC) Nr. 1107/2009, die seit dem 14. Juni 2011 in Kraft ist Reach24h+9EUR-Lex+9Europäisches Parlament+9Wikipedia. Zusätzlich regelt die Verordnung (EU) Nr. 283/2013 die spezifischen Datenanforderungen für Dossiers bei aktiven Substanzen Wikipedia+1.

Zulassungsprozess:

  1. Einreichung des Zulassungsdossiers durch den Hersteller oder Teilnehmer bei einem Mitgliedstaat (= Rapporteur Member State).
  2. Vollständigkeitsprüfung: Der Rapporteur prüft innerhalb von 45 Tagen, ob das Dossier vollständig ist.
  3. Risikobewertung durch EFSA: toxikologische, ökotoxikologische Evaluierung inkl. ADI, AOEL, Metaboliten.
  4. Genehmigung oder Ablehnung: Erteilung für bis zu 10 Jahre (bei Erstzulassung) bzw. bis zu 15 Jahre bei Verlängerung Wikipedia.

Kandidaten zur Substitution (Substitution Candidate): Substanzen mit hohem Risiko, bei denen alternative Mittel verfügbar sind → verstärkte Prüfung und mögliche Einschränkungen Wikipedia.

Überwachung & Rückstandskontrolle:
Die Einhaltung von MRL-Werten (Maximum Residue Levels) wird nach Verordnung (EC) Nr. 396/2005 überwacht. Änderungen und Neurollen, wie z. B. Deltamethrin, Cyantraniliprole wird regelmäßig angepasst – zuletzt mit der Verordnung EU 2025/1164 im Juni 2025 Agrinfo+14Fresh Produce Consortium+14EUR-Lex+14.

Wichtige Aspekte:

Interne Verlinkungen:

Diese Seite richtet sich an Behörden, Hersteller, NGOs und interessierte Bürger und informiert über rechtssichere Grundlagen und typische Prozesse.

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